Ihre Vorteile
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Individuelle Versicherungssummen – Sie wählen die Variante, die zu Ihnen passt
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Beitragsvorteile für Sie – zum Beispiel durch eine Selbstbeteiligung
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Basisdeckung für Schäden durch Umwelteinwirkungen ist bereits inklusive
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Für Änderungen ist vorgesorgt: Vorsorgeversicherung für Risiken,
die während der Vertragslaufzeit neu hinzukommen
Mit der Betriebshaftpflicht finanzielle Risiken minimieren
Die Betriebsabläufe sind eingespielt, Ihre Mitarbeiter zuverlässig und sorgfältig. Ein innerbetriebliches Qualitätsmanagement sorgt für gute Arbeitsbedingungen und für hohe Qualität Ihrer Leistungen. Dennoch kann ein (kleines) Versehen dazu führen, dass Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Und das kann richtig teuer werden, besonders wenn Personen zu Schaden kommen. Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, diese Schäden zu ersetzen und in der Regel gibt es keine Obergrenze für Entschädigungsleistungen. Als Unternehmer sind Sie verantwortlich – auch für Ihre Mitarbeiter.
Betriebs-Haftpflichtversicherung
Wenn Schadenersatzansprüche gegen Sie bzw. Ihren Betrieb gestellt werden, prüfen wir, ob Sie dafür verantwortlich sind. Ist das der Fall, begleichen wir die Schadenersatzansprüche. Wenn Sie dafür nicht haften, wehren wir die Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Leistungen, die selbstverständlich sind
Wenn Sie für Ihr Unternehmen ein Gebäude angemietet haben oder sich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit bewegliche Sachen wie Arbeitsgeräte oder Werkzeug leihen, sind Schäden daran im Rahmen der vereinbarten Summen mitversichert – Mietsachschäden an Räumen und/oder Gebäuden sogar bis zur Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden (bis 6 Mio. Euro).
Versichert sind nicht nur Tätigkeiten auf Ihrem Betriebsgrundstück. Ihre Tätigkeiten wie Bau-, Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie sonstige Leistungen sind bei uns weltweit abgesichert. Lediglich für Tätigkeiten in den USA, US-Territorien und Kanada ist der Versicherungsschutz individuell zu vereinbaren.
Haben Sie alle mögliche Gefahrenstellen auf Ihrem Betriebsgelände ausreichend gesichert? Wenn beispielsweise Kunden oder Besucher im Winter durch nicht rechtzeitig oder unzureichend geräumte Wege und Parkplätze zu Schaden kommen, haben Sie im Rahmen der Betriebs-Haftpflichtversicherung selbstverständlich Versicherungsschutz für die sogenannte „Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“.
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Leistungen, die selbstverständlich sind
Ein Feuer in Ihrem Betriebsgebäude greift auf das Bürogebäude Ihres Nachbarn über. Der Besitzer des Gebäudes möchte seinen Schaden natürlich ersetzt bekommen und das von Ihnen. Gut, dass die "Umwelthaftpflicht-Basisdeckung“ bereits in der Betriebs-Haftpflichtversicherung bei uns inklusive ist und damit auch bei solchen Schäden schützt.
In der Basisdeckung sind die Umwelteinwirkungen erfasst, die nicht von sogenannten umweltgefährlichen Anlagen ausgehen. Für solche Umweltanlagen ist der Versicherungsschutz innerhalb der Umwelt-Haftpflichtversicherung explizit zu vereinbaren.
Auch wenn Sie selbst keine der im Gesetz definierten Umweltanlagen besitzen, kann ein erweiterter Versicherungsschutz in der Umwelt-Haftpflichtversicherung erforderlich sein. Das ist der Fall, wenn…
… Sie an fremden Umweltanlagen tätig werden beispielsweise zur Wartung, Instandhaltung, Montage oder für die Lieferung von Teilen, die für solche Anlagen bestimmt sind. Die Umwelthaftpflicht-Regressdeckung schützt Sie für den Fall, dass Sie der Inhaber einer solchen Anlage für eine Umwelteinwirkung verantwortlich macht und die von ihm zu zahlenden Entschädigungsleistungen bei Ihnen einfordert.
Die Grunddeckung, die automatisch ein Teil der Betriebshaftpflicht ist, beinhaltet die Umwelthaftpflicht-Basisdeckung und die Umwelthaftpflicht-Regressdeckung. Darüber hinaus sind in der Mannheimer Umwelt-Haftpflichtversicherung bereits eine Vielzahl üblicher betrieblicher Anlagen gleich mitversichert – und zwar ohne Mehrbeitrag:
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Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl zum Eigenverbrauch bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 20 Tonnen
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Tanks, die fest mit den mitversicherten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen und sonstigen Kfz verbunden sind
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Gastanks zum Eigenverbrauch mit einem Fassungsvermögen unter 3 Tonnen
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Anlagen zur Lagerung sonstiger umweltgefährlicher Stoffe, sofern die Gesamtlagermenge 5.000 l/kg je Betriebsgrundstück nicht übersteigt und das Fassungsvermögen des einzelnen Behältnisses nicht mehr als 250 l/kg beträgt (Kleingebinde)
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Anlagen zur Lagerung von Altöl bis zu einem Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Behältnisse von 1 Tonne je Betriebsgrundstück
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Benzin-, Fett- und Ölabscheider, soweit deren Einbau und Betrieb nach den jeweiligen DIN-Richtlinien erfolgen und eine ggf. erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt und die Nenngröße 40 nicht überschritten wird
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Abfallcontainer zur Zwischenlagerung von nicht kontaminierten Abfällen in bauartzugelassenen und gesicherten Behältnissen / Containern, soweit die Abfälle im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb angefallen sind und die Anlage nicht nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegt
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mobile Tankanlagen zur Lagerung von Heizöl, Benzin oder Diesel bis maximal 2.000 Liter je Anlage, jedoch für alle Anlagen begrenzt auf 10.000 Liter, die sich ausschließlich auf Bau- und Montagestellen befinden.
Wenn Sie noch andere Anlagen besitzen, sprechen Sie uns an! Wir prüfen gern gemeinsam mit Ihnen Ihren Versicherungsbedarf und erstellen Ihnen ein Angebot. Ihre Umwelt-Haftpflichtversicherung wird dann um eine entsprechende Anlagendeckung erweitert – so dass Sie auch hier umfassend abgesichert sind.
Umweltschadensversicherung
Man spricht von einem Umweltschaden, wenn Gewässer, Böden, natürliche Lebensräume oder geschützte Tier- und Pflanzenarten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Je nach Tätigkeit unterliegen Sie einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Das heißt, bei einem Schaden werden Sie quasi automatisch von der zuständigen Behörde in Anspruch genommen. Die entsprechenden Tätigkeiten sind im Gesetz ausführlich und umfassend definiert. Im Prinzip unterliegen Sie demnach der Gefährdungshaftung, sobald Sie „umweltgefährliche“ Tätigkeiten durchführen.
Bei anderen Tätigkeiten können Sie „lediglich“ wegen Schäden an der Biodiversität (= geschützte Tier-/Pflanzenarten und natürliche Lebensräume) verantwortlich gemacht werden, die Sie schuldhalft verursacht haben.
Deshalb brauchen Sie eine Umweltschadensversicherung
Es gibt zahlreiche denkbare Umweltschäden. Deswegen ist bei unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung eine Absicherung gegen Umweltschäden gleich mit dabei.
Der Gesetzgeber unterteilt Umweltschäden wie folgt:
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Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen – Biodiversität
Darunter fallen die über 4.500 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), gut 500 Vogelschutzgebiete, rund 800 nach FFH-Richtlinie geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie nach Vogelschutzrichtlinie etwa 200 geschützte Vogelarten. Werden diese erheblich nachteilig beeinflusst, liegt ein Umweltschaden im Sinne des Gesetzes vor.
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Schädigung von Gewässern
Sobald der ökologische, chemische oder mengenmäßige Zustand eines Gewässers (Oberflächengewässer und Grundwasser) erheblich nachteilig beeinflusst wird, liegt ein Umweltschaden nach dem Gesetz vor. -
Schädigung des Bodens
Jede Verunreinigung des Bodens ist ein Umweltschaden im Sinne des Gesetzes, wenn dadurch die menschliche Gesundheit in Gefahr ist.
Bei uns erhalten Sie eine Umweltschadensversicherung (USV) automatisch und ohne Zusatzbeitrag. Sie umfasst…
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die USV-Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro für
- Schäden an fremden Böden
- Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken
- Schäden an fremden Gewässern (ohne Schäden am Grundwasser) -
den Zusatzbaustein 1 mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro für
- Schäden am eigenen Boden
- Schäden an der Biodiversität auf eigenen Grundstücken
- Schäden an eigenen Gewässern (ohne Schäden am Grundwasser)
Versicherungsschutz besteht für folgende Kosten, die von der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden können.
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Primäre Sanierung
Sanierungsmaßnahmen, um den ursprünglichen Zustand ganz oder zumindest annähernd wieder herzustellen -
Ergänzende Sanierung
Sanierungsmaßnahmen, die den Umstand ausgleichen sollen, dass die primäre Sanierung nicht zur vollständigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ausreicht. -
Ausgleichssanierung
Zum Ausgleich „zwischenzeitlicher Verluste“, bis die primären und ergänzenden Sanierungsmaßnahmen ihre volle Wirkung entfalten. Die Kosten der Ausgleichssanierung sind bis 20% der Versicherungssumme, max. 1,2 Mio.Euro versichert.
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Sanierung für Schädigungen des Bodens
Kosten für die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Bodenverunreinigungen, die eine Beeinträchtigung für die menschliche Gesundheit bedeuten.
Ihre individuelle Beratung
Beratung anfordernDownloads: Informationen zur Betriebshaftpflicht
Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.