Mehr als andere
Besonders diebstahlgefährdete Güter sind mitversichert, damit auch Smartphones sicher zum Empfänger kommen.
Helfende Hände: Versicherungsschutz für das Be- und Entladen aus Gefälligkeit.
Mitgedacht: Überdurchschnittliche Höchstentschädigung bis 5 Mio. Euro je Schadenereignis.
Bleiben Sie in der Spur, der Versicherungsschutz fährt mit
Als Frachtführer sind Sie für die Waren, die Sie transportieren, verantwortlich. Sie treffen Vorkehrungen, damit die Ihnen anvertrauten Güter unbeschädigt beim Empfänger ankommen. Aber auch wenn Sie aufmerksam und vorsichtig sind, lassen sich Schäden an den beförderten Sachen nicht immer vermeiden. Dann sind wir mit der Frachtführer-Haftungsversicherung da.
Die Leistungen im Detail
Die Frachtführer-Haftungsversicherung übernimmt Ihre Haftung als Straßenfrachtführer innerhalb Europas nach …
den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten, z.B. innerhalb Deutschlands nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
den marktüblichen und gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen
dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Es gibt eine ganze Menge von Waren, die mit Vorliebe aus Lkw's gestohlen werden, unter anderem Smartphones, Tabakwaren, Parfüm. Diese diebstahlgefährdeten Güter sind bei der Frachtführer-Haftungsversicherung mitversichert.
Schäden an der Ware sind mitversichert, falls Sie ohne einen konkreten Auftrag Be- oder Entladen, dies also aus Gefälligkeit tun. Ist Ihr Auftraggeber Schuld an der Beschädigung, zum Beispiel, weil er die Palette falsch gepackt oder gesichert hat, ist das nicht versichert.
Diese Extras können Sie dazu wählen
Versicherungsschutz für Schäden an fremden Containern, Wechselbrücken, Trailern, Aufliegern, Chassis und Anhängern, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen.
Versicherung der Haftung für fremde Frachtführer, die von Ihnen mit der Transportdurchführung beauftragt wurden.
Ihre individuelle Beratung
Beratung anfordernHäufig gestellte Fragen
Im Schadenfall regulieren wir berechtigte Ansprüche Ihrer Kunden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren, inklusive der Erledigung aller dafür notwendigen Maßnahmen und rechtlichen Schritte. Das spart Ihnen Zeit, Kosten und Ärger.
Ab einem zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger besteht eine Versicherungspflicht gemäß § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Unsere Frachtführer-Haftungsversicherung erfüllt diese Anforderung. Sie erhalten für die versicherten Fahrzeuge eine entsprechende Bestätigung.
Diese Dienste vereinbaren mit Ihnen in der Regel eigene, unterschiedliche AGB. Ihr Versicherungsschutz sollte darauf abgestimmt sein. Dabei können wir Ihnen helfen. Wir schließen das Risiko unkompliziert in Ihren Versicherungsschutz ein.
Nein, dies ist eine speditionelle Tätigkeit, für die Sie einen besonderen Schutz benötigen. Unsere Lösung: Die Speditionsversicherung
Downloads: Informationen zur Frachtführerhaftung
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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.