Highlights
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Ihr Mitarbeiter hat den Bagger aus Ungeschicklichkeit in den Graben gefahren? Kein Problem mit der Allgefahren-Deckung der Mannheimer.
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Kein Ärger über Beitragsanpassungen - Versicherungsbeitrag bleibt konstant.
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Gerät finanziert? Schützen Sie sich beim Totalschaden mit der GAP-Deckung vor der Lücke zwischen der aktuellen Restschuld und dem Entschädigungsbetrag.
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Volle Flexibilität - Entscheiden Sie bei jedem Gerät selbst, welchen Deckungsumfang und Selbstbehalt Sie im Schadenfall brauchen.
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Sie verleihen oder vermieten Ihre Geräte? Mit der Mannheimer Geräteversicherung besteht auch dann Versicherungsschutz.
Mit der Geräteversicherung in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahren
Für jedes Unternehmen sind seine Maschinen und Geräte das höchste Gut. Ohne sie gibt es keine Produktion und ohne Produktion keine Existenzgrundlage für die Firma. Oder haben Sie schon mal gesehen, wie ein Straßenbauunternehmen ohne seine Walze arbeiten kann?
Ihre Geräte sind ständig unterwegs und bei jedem Transport und Einsatz besteht das Risiko einer Beschädigung. Aber wer kann es sich schon leisten selbst Rücklagen für eintretende Schäden zu bilden. Mit einer Geräteversicherung brauchen Sie sich im Schadenfall keine Sorgen über die entstehenden Kosten zu machen - wir kommen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung des betroffenen Geräts auf.
Durch unterschiedliche Tarife und erweiterte Leistungen passen wir den Versicherungsschutz exakt an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.
Geräteversicherung:
Mobile Geräte kommen vor allem außerhalb des Betriebsgrundstücks zum Einsatz. Sie sind nicht stationär, sondern fahrbar und mobil. Beispiele für Geräte sind:
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Erdbewegungsmaschinen (Bagger, Raupen, Lader)
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Straßenbaumaschinen (Rüttelgeräte, Bodenfräsen, Walzen)
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Versorgungstechnik (Stromaggregate, Kompressoren)
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Hebezeuge und Transportgeräte (Krane, Stapler, Hubbühnen)
Maschinenversicherung:
Stationäre Maschinen befinden sich immer auf den Betriebsgrundstücken. In der Regel sind sie dort verbaut und fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden. Beispiele für Maschinen sind:
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Werkzeugmaschinen
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Druck- und Schneidemaschinen, Pressen
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stationäre Arbeitsmaschinen (Stromaggregate, Kompressoren)
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Kraftmaschinen (Motoren, Turbinen, Blockheizkraftwerke)
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Filter-, Verpackungs- und Abfüllanlagen
Sie entscheiden, welche Deckung Sie benötigen
Der Leistungsumfang bietet eine Grunddeckung für Ihre Geräte. Das bedeutet, dass diese z.B. gegen Brand, Hagel, Erdbeben und Überschwemmung versichert sind. Auch bei Diebstahl oder Raub können Sie sich auf Ihre Versicherung verlassen. Außerdem gilt der Versicherungsschutz für Schäden durch…
- Blitzschlag
- Explosion
- Sturm ab Windstärke 8
- Bruchschäden an der Verglasung
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- unbefugten Gebrauch Dritter
- Vandalismus
Zusätzlich zu den Leistungen bei der Basis-Deckung sind ihre Geräte bei dieser Deckung gegen Unfall und Vorsatz Dritter sowie bei Transporten versichert. Auch wenn sich ein Marder an den Kabeln Ihrer Geräte zu schaffen macht haben Sie Versicherungsschutz. Zusätzlich versichert sind zum Beispiel…
- Unfallschäden
- Böswilligkeit
- Vorsatz Dritter
- Verlade- und Transportschäden
- Marderbiss
Mit der Top Deckung haben Sie das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Geräte. Erweitert wird die Deckung um innere Betriebsschäden, verursacht durch...
Menschliches Versagen:
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
Technische Störungen:
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Kurzschluss
- Überspannung
- Fremdkörper
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Leistungen im Detail
Diese Deckung schützt Sie vor nahezu allen Gefahren. Alles, was nicht versichert ist, wird in den Bedingungen beim Namen genannt. Schutz besteht zum Beispiel für unvorhergesehene Schäden durch…
- menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Vandalismus)
- Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler)
- Technische Störungen (Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überspannung, Fremdkörper, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen)
- Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Erdbeben)
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten bei verseuchtem Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Luftfrachtkosten
- Schadensuchkosten
- Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Feuerlöschkosten
- Bergungskosten
Außerdem sind die Kosten für Zusatzgeräte, Reserveteile sowie eine Datenversicherung bis 5.000 Euro versichert.
Im Rahmen der gewählten Deckungsvariante besteht auch in diesen Fällen Versicherungsschutz. Zusätzlich ist auch die Unterschlagung einschließbar.
Voraussetzungen
Geräte aus diesen Gruppen können Sie mit der Geräteversicherung versichern:
- Erdbewegungsmaschinen (z.B. Baggerlader, Muldenkipper, Raupen) Anbaugeräte (z.B. Grabwerkzeuge, Separatoren, Fräsen)
- Belags- und Straßenbaumaschinen (z.B. Straßenfertiger, Straßenmarkierungs- und Belegschneidemaschinen)
- Hebezeuge und Transportgeräte (z.B. Krane, Bauaufzüge, Gabelstapler)
- Versorgungs- und Arealpflegetechnik (z.B. Stromaggregate, Traktoren, Pumpen)
Unser Team prüft die Versicherbarkeit Ihrer Geräte individuell gerne, wenn diese die genannten Eigenschaften nicht erfüllen.
- Privat genutzte Geräte
- Prototypen, Vorführgeräte oder Handelsware
- Geräte zur Tunnelarbeiten, unter Tage oder für den gewerbsmäßigen Abbruch
- Auto- und Mobilkrane
- pflanzenölbetriebenen Geräte
- Offshore-Projekte
Ihre individuelle Beratung
Beratung anfordernDiese Extras können Sie dazu wählen
Wenn Sie mit geleasten Geräten arbeiten, reicht der normale Versicherungsschutz nicht aus. Im Fall eines Totalschadens bekommen Sie den Zeitwert ihres Gerätes ersetzt. Der Zeitwert ist jedoch meist geringer als die noch offenen Restbeträge aus Ihrem Leasing-Vertrag. Als Leasingnehmer sind Sie jedoch trotz des totalen Wertverlusts verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten abzuzahlen…
Deshalb können Sie für geleaste Geräte individuell die sog. GAP-Deckung einschließen. Die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem ausstehenden Leasingbetrag wird durch den Einschluss an Sie ausgezahlt.
Auf einer Wasserbaustelle lauern besondere Gefahren. Wenn Sie z.B. mit Ihren Geräten einen Kanal ausbaggern, besteht immer das Risiko des Versaufens oder Verschlammens. Diese Gefahr ist nicht über die Standardbedingungen abgedeckt. Der Einschluss ist jedoch mit der Mannheimer Geräteversicherung kein Problem.
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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.