Hotelversicherung HOSTIMA

Alles für die Sicherheit Ihres Hauses.

Rundum geschützt

  • Individuelle Risikoanalyse und Unterstützung im Risikmanagement durch unsere Spezialisten möglich

  • Beitragsfreie Vorsorge, damit neue Sachen und Grundstücke von Beginn an geschützt sind

  • Upgrade-Garantie: beitragsfreie Verbesserungen erhalten Sie automatisch

Es geht um die Existenz Ihres Hauses

Ob Hotel, Pension, Motel oder Gasthaus: Sie alle haben eines gemeinsam - eine besondere Verantwortung gegenüber Ihren Gästen.

Für Sie ist es wichtig, dass es zu keinen Störungen im Betriebsablauf kommt, damit die Gästezufriedenheit nicht leidet. Und Sie sich im Fall eines Schadens keine Gedanken machen müssen. Im täglichen Betrieb und im Umgang mit Ihren Gästen kann viel passieren. Mit HOSTIMA, unserer flexiblen Versicherung für Hotels und Pensionen, haben Sie Sicherheit bei Schäden.

Auf Ihren Bedarf abgestimmt

Fünf Versicherungsbausteine stehen zur Auswahl. Entscheidend für eine sinnvolle Kombination sind die individuellen Anforderungen, die Ihr Haus an Sie stellt. Sie alleine bestimmen, welche Versicherungen notwendig sind und welche Gefahren Sie absichern möchten. Dabei unterstützen wir Sie mit dem HOSTIMA Risk-Management; kompetent und schnell.

1. Baustein Gebäude

Schäden können kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Zieht ein Sturm auf, kann es leicht zu Beschädigungen am Dach oder am Gebäude kommen. Bricht eine Leitung, kann das austretende Wasser nicht nur zu massiven Schäden an der Einrichtung, sondern auch am Gebäude selbst führen.

2. Baustein Einrichtung, Waren und Vorräte

Die Ausstattung Ihrer Räume, Ihre Vorräte und Waren sind die Basis Ihres Erfolgs.

Wenn Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren Dinge zerstören oder Einbrecher etwas mitnehmen, kann schnell auch Ihre Existenz bedroht sein. Der HOSTIMA Baustein Einrichtung, Waren und Vorräte sichert den Fortbestand Ihres Hauses.

3. Baustein Betriebsunterbrechung

Ihr Betrieb steht nach einem Schaden vorübergehend still. Ursachen hierfür gibt es genügend. Bis alles wieder funktionsfähig ist, vergeht unter Umständen viel Zeit. Die Kosten aber laufen weiter, das kann Ihre Existenz bedrohen. Da ist der HOSTIMA Baustein Betriebsunterbrechung Ihr finanzieller Rückhalt.

Besonders wichtig ist, die richtige Versicherungssumme und den richtigen Haftungszeitraum der möglichen Betriebsunterbrechung festzulegen.

4. Baustein Betriebsschließung

Was passiert eigentlich, wenn Ihr Hotel vorübergehend von Amts wegen geschlossen wird?

Als Hotelier oder Leiter/in einer Gästepension unterliegen Sie einem besonderen Risiko. Auch bei der gründlichsten Betriebsführung z.B.nach HACCP kann es zu einer Betriebsschließung kommen.

Sobald der geringste Verdacht besteht, dass sich in Ihrem Betrieb Krankheitserreger befinden, müssen die zuständigen Behörden handeln und können das anordnen:

5. Baustein Betriebshaftpflicht

Als Hotelier tragen Sie die Verantwortung für Ihre Gäste. Sie sorgen für das leibliche Wohl, eine schöne Unterkunft, bieten zahlreiche Zusatzleistungen an, kümmern sich um die Anliegen Ihrer Gäste und organisieren oft mehr als ein Taxi oder einen Blumenstrauß. Kurzgesagt – Sie geben Ihr Bestes, um Ihren Gästen den Aufenthalt in Ihrem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten.

Trotz aller Sorgfalt gegenüber Ihren Gästen oder auch anderen Personen wie beispielsweise Ihren Lieferanten, können Fehler passieren, die dazu führen, dass fremde Sachen beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden. Und selbst eine kleine Unachtsamkeit kann teuer werden. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen. Für Schäden aus Ihrem Betrieb heraus, sind Sie verantwortlich – unabhängig davon, ob Sie diese selbst verursacht haben oder einer Ihrer Mitarbeiter.

Deswegen ist der HOSTIMA Baustein Betriebshaftpflicht besonders wichtig, die auch die besonderen Anforderungen im Hotelgewerbe kennt und berücksichtigt und Ihnen im Falle eines Falls mit Rat und Tat zur Seite steht.

Haftung des Gastwirts

Als Hotelier unterliegen Sie für Ihre Übernachtungsgäste besonderen gesetzlichen Anforderungen – der sogenannten „Haftung des Gastwirts“, einer Gefährdungshaftung für die von Ihren Gästen ins Hotel mitgebrachten Sachen. Auch diese ist – neben der „gewöhnlichen“ Verschuldenshaftung für vorsätzlich oder fahrlässig versursachte Schäden - in der HOSTIMA Betriebshaftpflicht berücksichtigt.

Voraussetzungen

HOSTIMA ist für Sie interessant, wenn Sie ein Hotel, Hotel garni, eine Pension, einen Gasthof mit Übernachtungen, ein Motel oder Boardinghaus mit mindestens 13 Betten führen.

Ihre individuelle Beratung

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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.