Misstöne vermeiden
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Eine Allgefahren-Deckung, damit Sie nach den Proben alle entspannt nach Hause schicken können.
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Genießen Sie auch Auftritte im Ausland, weil die Instrumente sicher mit Ihnen reisen.
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Die Instrumente bis 50.000 Euro auch nachts im Auto versichert wissen und nach dem Konzert getrost ins Bett fallen.
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Zusätzlich für Profis: Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe – ein Zusatzangebot für Ihre Orchestermitglieder.
Sparen? Ja, aber an der richtigen Stelle!
Im Kulturbereich muss gespart werden. Dann noch eine teure Versicherung?
Die Budgets für Kultur und Kunst werden immer knapper. Als Orchestermanager oder kaufmännischer Leiter müssen Sie sich stets aufs Neue kreative Gedanken zum Beispiel hinsichtlich Mitarbeiterbindung und Risikominimierung des Unternehmens "Orchester" machen. Wenn dann die Saison nicht optimal läuft und noch ein beschädigtes wertvolles Instrument oder ein teurer Haftpflichtschaden zu Buche schlagen, hilft es Ihnen, wenn Sie richtig abgesichert sind.
Mit SINFONIMA, dem Markenprogramm rund um die Musik, bieten wir Berufsorchestern professionellen Versicherungsschutz.
Mit drei Versicherungen den Orchesterbetrieb in jeder Situation am Laufen halten
- Diebstahl
- Beschädigung
- Raub
- Brand
- Blitzschlag
- unvorhersehbare Wetterereignisse
Bei einem versicherten Schaden fallen manchmal zusätzlich Kosten an, auf denen Sie nicht sitzen bleiben müssen. Ist ihr Instrument beschädigt oder in Reparatur können Sie auf unsere Kosten ein Instrument ausleihen. Echtheitsnachweise und Wertgutachten, die durch Feuer verbrannt oder bei einem Einbruch gestohlen wurden, müssen wiederhergestellt werden. Auch diese Kosten übernehmen wir für Sie.
Kein Problem. Auch wenn die Orchesterinstrumente vorübergehend von Gast- oder Aushilfsmusikern gespielt und genutzt werden, ist das bei SINFONIMA automatisch mitversichert.
Hin und wieder ist es an der Zeit, dass neue Instrumente den Orchestergraben mit Klang erfüllen. Wahrscheinlich denken Sie nicht als erstes daran, bei der Versicherung anzurufen, um ein neues Instrument zu versichern. SINFONIMA bietet deshalb eine zusätzliche Versicherungssumme für neu hinzukommende Instrumente.
Unebenheiten auf dem Boden oder Kabel können zum Beispiel Stolperfallen für Besucher sein. Verletzt sich jemand, weil Sie nicht ausreichend auf Gefahrenstellen hingewiesen haben oder die Kabel nicht richtig verlegt haben, haften Sie in diesem Fall.
Auch Ihre Orchestermitglieder können unbeabsichtigt Schäden verursachen. Verletzt z.B. ein Violinist einen Besucher mit dem spitzen Geigenbogen, kann der Besucher von Ihnen Schadenersatz fordern.
Ihre individuelle Beratung
Beratung anfordernZusatzleistungen
- Versicherungsschutz rund um die Uhr
Möchte ein Orchestermitglied nicht nur während des Dienstes, sondern rund um die Uhr abgesichert sein, bieten wir diesen Zusatzschutz zu besonders günstigen Konditionen an. Man ist dann bspw. auch bei privaten Engagements versichert. Oder das Orchester selbst entscheidet sich für eine 24-h-Deckung.
- Zusätzliche private Instrumente der Orchestermusiker versichern
Auch das ist bei SINFONIMA möglich. Geben Sie diese Information gerne an Ihre Musiker weiter. Wir machen dann ein besonders preiswertes Angebot.
- Eigene Veranstaltungen sind bei Orchestern keine Seltenheit
Wenn Sie auch selbst organisiert Konzerte geben, brauchen Sie meist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Falls bei der Veranstaltung jemand zu Schaden kommt, müssen Sie als Veranstalter dafür haften. Sprechen Sie uns gerne an, wenn auch eine Veranstalterhaftpflicht für Sie interessant ist.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie ein wertvolles Streichinstrument versichern möchten (ab 10.000 Euro) oder einen Bogen (ab 5.000 Euro) benötigen wir einen Echtheitsnachweis und eine Wertbestätigung von Ihnen. Im anerkannten Schadenfall können wir dann die Summe ohne weitere Prüfung auszahlen. Wenn das Instrument gestohlen oder völlig zerstört wird, dient das Echtheitszertifikat dazu es eindeutig zu identifizieren. Die Dokumente dienen vor allem Ihrer Sicherheit und beschleunigen die Schadenabwicklung.
Die erste Meldung der zu versichernden Instrumente erfolgt mit einer Instrumenten- bzw. Inventarliste, die wir möglichst als Exceldatei erhalten.
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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.