BELMOT

Versicherung für Oldtimer,
Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge.

Setzen Sie auf eine Versicherung mit allem Drum und Dran

 

  • Allgefahren-Deckung: Schutz auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden.

  • Bis zu 30 Prozent Vorsorge, wenn der Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeugs unerwartet steigt.

  • Versicherung zum Wiederbeschaffungswert möglich, damit Sie sich nach einem Diebstahl schnell ein neues Schmuckstück beschaffen können.

  • Sonderkonditionen bereits ab zwei Fahrzeugen.

Wertvolle Fahrzeuge richtig versichern:
Schützen Sie Ihren Traum

 

Sie haben Ihren Traum verwirklicht und genießen mit Ihrem auf Hochglanz polierten Liebhaberstück jede Ausfahrt. Dazu gehört neben einem trockenen und sicheren Abstellort auch eine Spezialversicherung, die Ihrem Oldtimer, Youngtimer oder Liebhaberfahrzeug gerecht wird. Mit BELMOT haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsvarianten - genau nach Ihren Bedürfnissen:

  • Grunddeckung – mehr als nur Teilkasko und damit typisch BELMOT! Sie leistet zusätzlich bei Vandalismus und bei Schäden während des Transports, z. B. auf dem Weg zu einer Rallye.

  • Allgefahren-Deckung – die Premium-Variante von BELMOT ist leistungsstärker als eine Vollkasko-Versicherung! Sie schützt bei nahezu allen Gefahren – auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen, wie Motorschaden, Bruchschaden und Getriebeschaden.


 BELMOT ist Partner der FIVA.

 

Die Leistungen der Grund- und Allgefahren-Deckung im Detail sehen Sie hier.

 

Optimaler Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug: Leistungen im Detail

Für Ihr Fahrzeug nur das Beste: Allgefahren-Deckung

Es muss nicht immer ein Unfall sein.
Ein besonderes Fahrzeug verdient eine besondere Versicherung, die weit mehr leistet als eine herkömmliche Vollkaskoversicherung. Mit der BELMOT Allgefahren-Deckung sichern Sie nahezu alle Gefahren ab – sie greift auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden.

    Grunddeckung überholt Teilkasko

    Die BELMOT Grunddeckung ist umfangreicher als eine Teilkaskoversicherung. Wenn jemand den Lack Ihres Wagens zerkratzt oder das Verdeck aufschlitzt … 

    Ein Auto fährt schließlich auch nicht ohne Benzin: Haftpflichtversicherung

    Auch für Klassiker ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr Pflicht. Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung von BELMOT leistet 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person. Somit deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung. Und das Beste daran:

    Diese Extras können Sie für Ihr Fahrzeug dazu wählen

    Schutzbrief – wenn das Fahrzeug zur Diva wird

    Es gibt Tage, da möchte das Schmuckstück einfach nicht anspringen. Mal streikt die Batterie, mal der Anlasser. Oder die Benzinpumpe versagt ihren Dienst. Und das meist kurz vor der geplanten Tour.

    Mit dem BELMOT Schutzbrief sind Sie auf alle Allüren bestens vorbereitet, z. B. mit der Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort oder dem Transport nach Fahrzeugausfall bis 1.500 Euro.

    Ganzjährig oder saisonal? Sie entscheiden

    Ihr Fahrzeug wird nur in den Sommermonaten bewegt? Oder möchten Sie ihr Schätzchen ganzjährig bewegen können? Auch hier halten wir individuelle Lösungen für Sie bereit. Wählen Sie zwischen der ganzjährigen und der saisonal begrenzten Allgefahren-Deckung.

    Ab zwei Fahrzeugen wird es günstiger – die Fuhrparkregelung

    Stehen zwei oder mehr Fahrzeuge in Ihrer Garage? Herzlichen Glückwunsch! Dann können Sie diese mit unserer Fuhrparkregelung zu besonders günstigen Konditionen versichern. Und das sowohl in der Kasko- als auch in der Haftpflichtversicherung. Auch Rangierschäden sind dann bereits in der Grunddeckung abgedeckt.

    Online-Rechner

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    Mercedes Benz 280 SL

    Baujahr 1969
    Wiederbeschaffungswert 120.000 Euro
    2.500 Euro Selbstbeteiligung
    Haftpflicht- und Allgefahrenversicherung

    Jahresbeitrag ab 536 Euro

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    VW Käfer 1303 S

    Baujahr 1975
    Wiederbeschaffungswert 15.600 Euro
    2.500 Euro Selbstbeteiligung
    Haftpflicht- und Allgefahrenversicherung

    Jahresbeitrag ab 205 Euro

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    BMW Isetta

    Baujahr 1957
    Wiederbeschaffungswert 28.000 Euro
    2.500 Euro Selbstbeteiligung
    Haftpflichtversicherung und Grunddeckung

    Jahresbeitrag ab 205 Euro

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    Fuhrparkversicherung

    Mercedes Benz 280 SL, Baujahr 1969, 120.000 Euro 

    VW Käfer 1303 S, Baujahr 1975,
    15.600 Euro 

    BMW Isetta, Baujahr 1957, 28.000 Euro 

     

    Jahresbeitrag ab 815 Euro
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    • Oldtimer
      Pkw bis Erstzulassung 31.12.1989
      Traktoren Lkw, Omnibusse, Motorräder und Wohnmobile bis Erstzulassung 31.12.1980
      maximale Jahres-Fahrleistung 9.000 km
    • Liebhaberfahrzeuge
      Pkw mit Erstzulassung zwischen 01.01.1990 und 31.12.1999
      Traktoren Lkw, Omnibusse, Motorräder und Wohnmobile bis Erstzulassung zwischen 01.01.1981 und 31.12.1999
      maximale Jahres-Fahrleistung 6.000 km

    Allgefahren-Deckung
    Alles was nicht versichert ist, nennen wir beim Namen. Im Vergleich zur Oldtimerversicherung sind bei Liebhaberfahrzeugen elektronische, elektrische, hydraulische und pneumatische Bauteile nicht mitversichert.

     

    Eine Online-Berechnung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug zu keiner der folgenden Kategorien gehört:

    • Hot Rods, Custom Cars oder Replicas, Tuning-Fahrzeuge
    • Nachträglich zum Wohnmobil umgebaute Fahrzeuge
    • Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Omnibusse, Traktoren oder sonstige ehemals gewerbliche Nutzfahrzeuge, die noch zu ihrem ursprünglichen Zweck genutzt werden
    • Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge
    • Fahrzeug wird als Alltagsfahrzeug genutzt
    • Fahrzeug wird überwiegend auf der Straße abgestellt
    • Umbauten (wie z. B. stärkerer Motor, Ausbau zum Wohnmobil)
    • Zustandsnote schlechter als 3
    • Rennfahrzeuge, die im historischen Rennsport eingesetzt werden

     

    Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

    Voraussetzungen für die Versicherung mit BELMOT

    BELMOT gibt es für:

    Oldtimer

    • Pkw mit Erstzulassung in 1989 und älter
    • Motorräder mit Erstzulassung in 1980 und älter
    • Traktoren, Lieferwagen, Lkw (ab 2,8 t Nutzlast), Wohnmobile und Omnibusse mit Erstzulassung in 1980 und älter

    Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge

    • Pkw von 1990 bis 1999
    • Motorräder von 1981 bis 1999
    • Traktoren, Lieferwagen, Lkw (ab 2,8 t Nutzlast), Wohnmobile und Omnibusse von 1981 bis 1999

    Liebhaberfahrzeuge ab Baujahr 2000 und jünger sind ebenfalls mit BELMOT versicherbar, z.B. im Rahmen einer Sammlung oder bei besonders seltenen Liebhaberstücken.

    Das ist außerdem wichtig:

    • Ihr Oldtimer oder Youngtimer ist ein Zweitwagen und nicht täglich im Einsatz

    • Sie schonen Ihr altes Schmuckstück und fahren mit Ihrem Oldtimer nicht mehr als 9.000 km im Jahr und begrenzen die Jahreskilometerleistung bei Liebhaberfahrzeugen bis Baujahr 1999 auf 6.000 km

    • Kein Laternenparker: Ihr Fahrzeug parkt geschützt und nicht auf einer Straße

    • Ihr Nutzfahrzeug ist in Rente und wird nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck eingesetzt, z.B. Campingurlaub oder zum Befördern schwerer Lasten

    Ihr individuelles Angebot

    Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Schreiben Sie uns! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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    Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Oldtimer-Versicherung

    Ja, für diese Fahrzeuge ist BELMOT leider nicht geeignet:

    • Hot Rods, Custom Cars oder Replicas
    • Tuning-Fahrzeuge
    • Nachträglich zum Wohnmobil umgebaute Fahrzeuge
    • Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Omnibusse, Traktoren oder sonstige ehemals gewerbliche Nutzfahrzeuge, die noch zu ihrem ursprünglichen Zweck genutzt werden.
    • Selbstfahrervermietfahrzeuge (z.B. Oldtimer, die für Hochzeitsfahrten genutzt werden)
    • Fahrzeuge, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden
    • Fahrzeuge, die überwiegend auf der Straße abgestellt werden
    • Rennfahrzeuge, die aktuell noch im historischen Rennsport eingesetzt werden
    • Oldtimer mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 9.000 Kilometern
    • Liebhaberfahrzeuge bis Baujahr 1999 mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 6.000 km

    H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und Sie müssen per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er in gut erhaltenem Originalzustand sein muss. Übrigens: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen freie Fahrt in Feinstaubzonen.

    Kfz-Steuer
    Der Steuersatz wird aktuell pauschal erhoben:

    • 191,73 Euro p. a. für Kraftfahrzeuge
    • 46 Euro p. a. für Krafträder

    Ein stes aktuelles Wertgutachten ist so wichtig wie ein regelmäßiger Ölwechsel. Der Grund: Es gibt keine Listenpreise für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge. Die Wertsteigerung kann bereits in kurzer Zeit den Preis nach oben treiben. Lassen Sie daher alle zwei Jahre von einem unabhängigen Sachverständigen ein Wertgutachten erstellen. Denn so kann der Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs vor Eintritt eines Schadens mühelos belegt werden – vor allem auch gegenüber der Versicherung eines Unfallgegners, wenn Sie der Geschädigte sind. Gleichzeitig können Sie sich damit auch gegen eine Unterversicherung schützen.

    Wichtig: Vergessen Sie nicht, uns das neue Wertgutachten zu übermitteln und die Versicherungssumme anpassen zu lassen.

    Sofern Ihr Fahrzeug den Kriterien eines gut erhaltenen Klassikers entspricht, genügen bis zu einem Versicherungswert von 12.500 Euro eine Selbsteinschätzung, Fotodokumentation sowie der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU). Bis zu einem Fahrzeugwert von 100.000 Euro können Sie eine Kurzbewertung einreichen. Darüber hinaus ist ein ausführliches Gutachten erforderlich.

    Das rote Kennzeichen für Oldtimer (07er-Kennzeichen), mit dem Sie mehrere Fahrzeuge bewegen dürfen, gilt ausschließlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim H-Kennzeichen.

    Kfz-Steuer:

    • Pro Kennzeichen wird (unabhängig von Hubraum und Leistung) eine Pauschalsteuer von zurzeit 191,73 Euro fällig.

    An- und Abmeldung:

    Das 07er-Kennzeichen ist unter Vorlage von Antragsdokumenten bei der Zulassungsbehörde erhältlich. Generell ist der Zulassungsbehörde ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und ein Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg erforderlich.

    Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.