Damit Ihre Güter sicher auf der Strecke bleiben
Allgefahren-Deckung.
Weltweiter Geltungsbereich für alle Warengruppen.
Versicherungsschutz, egal wer die Gefahr trägt.
Absicherung des tatsächlichen Warenwerts. Sie bekommen das, was die Ware wert ist.
Wenn es schnell gehen muss: Versicherungszertifikate selbst online ausstellen.
Für ein sicheres Ankommen
Alle Betriebe, die produzieren oder handeln, lassen Waren transportieren. Dazu setzen sie üblicherweise einen Spediteur oder Frachtführer ein. Als Auftraggeber können Sie im Schadenfall allerdings nicht sicher sein, dass Sie alles ersetzt bekommen. Denn die Haftung, der das Beförderungsunternehmen unterliegt, reicht oft nicht aus. Erst im Schadensfall merken Sie, dass Sie den Verlust oder die Beschädigung der Ware nicht vollständig, manchmal auch gar nicht ersetzt bekommen.
Mit der Waren-Transportversicherung fahren Sie gut und sicher
Mit der Waren-Transportversicherung der Mannheimer brauchen Sie sich dank der Allgefahren-Deckung über Haftungsgrundlagen keine Gedanken mehr zu machen, denn versichert sind zum Beispiel ...
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Unfall
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Feuer
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Raub
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Diebstahl
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Hagel
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Schiffsuntergang
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Naturkatastrophen
Versichert sind auch Schäden, für die ein Spediteur oder Frachtführer keinen Ersatz leisten muss, zum Beispiel ...
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Höhere Gewalt
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Politische Risiken (z.B. innere Unruhen)
Die Mannheimer begleitet Ihre Warenströme weltweit, u.a. bei Importen oder Exporten.
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Versicherungsschutz besteht durchgehend "von Haus zu Haus", inkl. eventueller Umladungen und Zwischenlagerungen,
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mit sämtlichen verkehrsüblichen Transportmitteln, sogar per Esel in Nepal.
Unabhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen (z.B. Incoterms) sind Ihre Waren von Haus zu Haus versichert.
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Incoterms (International Commercial Terms) sind standardisierte Handelsklauseln, die u.a. den Gefahr- und Kostenübergang zwischen Verkäufer und Käufer regeln.
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Wir bieten Ihnen jedoch unabhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen Versicherungsschutz.
Das können Sie dazu wählen
Hierüber schützen Sie Ihre Waren weltweit auf Messen, Events und anderen Veranstaltungen.
Das Reisegepäck von Ihnen und Ihren Mitarbeitern können Sie bequem und weltweit mitversichern.
Es besteht Versicherungsschutz, während die versicherten Gegenstände auf einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden.
Ihre individuelle Beratung
Beratung anfordernHäufig gestellte Fragen
Während des Transportes sind die Waren vielen Gefahren ausgesetzt. Die Risiken sind vielfältig, und abhängig von der Art der Ware, dem Reiseweg, den Beförderungsmitteln und der Verpackung.
Die eingeschränkte und schwer überschaubare Haftung unterschiedlicher Beförderungsunternehmen bietet meist nicht vollen, manchmal auch gar keinen Ersatz für eingetretene Güterschäden (zum Beispiel gemäß § 431 Handelsgesetzbuch). Wenn mehrere Beförderungsunternehmen am Transport beteiligt waren, lässt sich ein Schadenort und/oder -verursacher häufig nur schwer bestimmen, wodurch ein erfolgreicher Regress gegen den Schadenverursacher sehr schwierig oder gar nicht möglich sein wird.
Um keine finanziellen Nachteile zu erleiden hilft nur eine eigene Waren-Transportversicherung.
Der Versicherungsschutz besteht ab Bereitstellung zum Transport und geht bis zur benannten Ablieferungsstelle. Dies umfasst auch Zwischenaufenthalte, Be- und Entladevorgänge und sämtliche Umladungen.
Die Mannheimer führt den Regress gegen das Beförderungsunternehmen durch und trägt auch das Prozessrisiko, dadurch werden Sie entlastet.
Voraussetzungen
Damit Sie für Ihr Unternehmen bei uns eine Waren-Transportversicherung abschließen können, muss sich Ihr Unternehmenssitz in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz befinden.
Downloads: Informationen zur Waren-Transportversicherung
Ansprechpartner gesucht?
Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.