Versicherung rund um die Musik SINFONIMA – Instrumentenhändler

Sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil.

Eine Nasenlänge voraus

 

  • Eine Allgefahrenversicherung für Ihre Kunden, damit diese sich im Schadensfall ein neues Instrument bei Ihnen kaufen können.

  • Besser werden als die Konkurrenz mit SINFONIMA.Net.

Zeigen Sie Ihren Kunden Ihren Mehrwert

Egal ob Profi- oder Hobbymusiker: Bei Ihnen wird jeder individuell beraten und findet genau das Instrument, das zu ihm passt. Immer mehr fachfremde Onlinehändler möchten sich im Musikinstrumentenmarkt etablieren und Ihnen die Kunden streitig machen. Daher wird es zunehmend wichtiger für Sie, sich als Anbieter zu differenzieren. Unterstreichen Sie Ihre Kompetenz, indem Sie Ihr Angebot erweitern und SINFONIMA als Rund-um-Versicherungsschutz bereits beim Verkauf des Instruments mit einschließen.

Die Musikinstrumentenversicherung für Ihre Kunden

Rundum-Schutz mit der Allgefahren-Deckung

Egal ob Ihre Kunden ein Instrument transportieren, spielen, mitführen oder aufbewahren. Mit SINFONIMA können sie sich überall versichert bewegen. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Ereignisse können Ihre Kunden entspannt bleiben.
Versicherte Gefahren sind zum Beispiel:

Überall und zu jeder Zeit sicher unterwegs

Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, unter bestimmten Voraussetzungen auch nachts im Fahrzeug. Das Auto muss dafür abgeschlossen und nicht einsehbar sein. Dann können Instrumente mit einem Wert bis 50.000 Euro entspannt auch nachts im Auto liegen gelassen werden.

Wenn das Instrument nicht zuhause gelagert wird

SINFONIMA bietet Schutz auch bei gesicherter Aufbewahrung in den Räumlichkeiten von Hochschulen, Konservatorien oder Orchestern.

Vorsorgeversicherung für neue Instrumente

Sie wissen in der Regel sofort, wenn sich Ihr Kunde ein neues Instrument anschafft. Meistens denken die Kunden nicht sofort daran bei der Versicherung anzurufen und das neue Instrument zu melden. SINFONIMA umfasst deshalb eine Vorsorgeversicherung, mit der die Neuanschaffung für vier Wochen nach dem Kauf versichert ist.

Und so sorgen Sie für die Versicherung

Sofort-Reparaturservice

Falls ein Instrument beschädigt wird, können Sie bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro sofort mit der Reparatur beginnen – ohne Nachfrage bei uns.

Auch beim Instrumentenverleih an Alles gedacht

Instrumente, die Sie Ihren Kunden beispielsweise zum Ausprobieren zur Verfügung stellen, können Sie absichern. Sprechen Sie uns dafür gerne an.

Werbung für Ihren Service inklusive

Um Ihren Kunden SINFONIMA näher zu bringen, erhalten Sie kostenlose SINFONIMA Prospekte – individualisiert mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem Logo.

Versicherungsschutz ab der ersten Sekunde

Mit SINFONIMA.net melden Sie die Versicherung für Ihre Kunden rund um die Uhr selbst an. Ihr Kunde ist also ab dem ersten Schritt aus ihrem Laden direkt versichert. 

So wird der Versicherungsschutz rund

  • Mannheimer Sach-Gewerbeversicherung

Versicherungsschutz für Ihre Geschäftsräume, die Betriebseinrichtung und den Inhalt z. B. die Instrumente und Zubehör.

  • Mannheimer Gruppen-Unfallversicherung

Denken Sie auch an Ihre Angestellten. Die Mannheimer Gruppenunfall-Versicherung bietet erstklassige Versicherungslösungen für die komplette Belegschaft und den Inhaber.

  • Mannheimer Betriebs-Haftpflichtversicherung

Unvorhergesehene Ereignisse kann man nicht verhindern. Doch mit der richtigen Versicherung können Sie professionell vorsorgen. Was tun Sie zum Beispiel, wenn ein Kunde auf dem frisch gereinigten, noch feuchten Boden in den Geschäftsräumen ausrutscht? Das kann schnell teuer werden. Die ggf. hieraus entstehenden Arztkosten übernimmt Ihre Betriebshaftpflicht.

Ihre individuelle Beratung

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Fordern Sie online Ihre Beratung an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Häufig gestellte Fragen

Versichern Sie ein verkauftes Instrument an eine Privatperson, ist diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Also gilt für verkaufte Instrumente der Bruttoinstrumentenwert inkl. Mehrwertsteuer. Bei Instrumenten, die sie verleihen gehört Ihnen das Instrument weiterhin. Hier geben Sie bitte den Nettoinstrumentenwert ohne Mehrwertsteuer an.

Ja, Instrumente von Kunden, die in einem der Länder aus der Auswahlliste (A, CH, LI, NL, L, B, PL, CS, DK, UK) wohnen, können versichert werden. Weitere Länder sind über den SINFONIMA.Net-Rahmenvertrag nicht möglich. Bitte sprechen Sie in solchen Fällen mit Ihrer Versicherungsagentur oder uns.

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.