Versicherung rund um die Musik SINFONIMA – Musikschulen

Für Lernen ohne Unterbrechung.

Misstöne vermeiden

 

  • Eine Allgefahren-Deckung, damit Sie entspannt Instrumente an Ihre Schüler und Studenten verleihen können.

  • Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe – Zusatzabsicherung für Ihre Lehrer und Studenten.

  • Als Lehrer können Sie Ihre Aufmerksamkeit nicht überall haben – Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie nachts trotzdem noch ruhig schlafen auch wenn etwas entgegen Ihrer Anweisungen passiert.

Weil Musikunterricht mehr als Triangel spielen ist

Wenn es um Musikschulen und -hochschulen geht, denkt man unwillkürlich an Tonleitern, Instrumente und fröhliche Musikschüler, die in die Tasten oder auf die Pauke hauen. Weil viele Personen auf den Instrumenten der Musik- oder Hochschule spielen, kann im normalen Schulalltag einiges passieren. Verliehene Instrumente können beschädigt zurückgegeben oder in der Schule aufbewahrte Musikinstrumente gestohlen werden. SINFONIMA gibt Sicherheit für Lehrende, Lernende und Instrumente bei Auftritten im eigenen Haus oder auf Reisen.

Mit drei Versicherungen Alles und Jeden abgesichert wissen

1. Musikinstrumentenversicherung

Rundum-Schutz mit der Allgefahren-Deckung

Egal ob die Instrumente transportiert, gespielt, mitgeführt oder aufbewahrt werden. Mit SINFONIMA sind Ihre Instrumente überall versichert. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Ereignisse können Sie entspannt bleiben. Versicherte Gefahren sind zum Beispiel:

Im Schadenfall brauchen Sie manchmal mehr als Geld für einen Ersatz.

Bei einem versicherten Schaden fallen manchmal zusätzlich Kosten an, auf denen Sie nicht sitzen bleiben müssen. Ist ihr Instrument kaputt oder in Reparatur können Sie auf unsere Kosten ein Instrument ausleihen. Echtheitsnachweise und Wertgutachten, die durch Feuer verbrannt oder bei einem Einbruch gestohlen wurden, müssen wiederhergestellt werden. Das können Sie ebenfalls auf unsere Rechnung schreiben.

Sie fördern Ihre Schüler und Studenten und verleihen Instrumente an sie?

Kein Problem. Dafür ist SINFONIMA da und Sie müssen nicht mal zum Hörer greifen, um uns zu informieren.

Versicherungsschutz 24/7 und Überall

Instrumente kommen viel rum. Deswegen sind diese durch SINFONIMA weltweit und 24 Stunden täglich versichert. Versicherungsschutz besteht z.B.  

2. Haftpflichtversicherung

3. Gruppen-Unfallversicherung

Zusatzleistungen

In Ihrer Einrichtung finden manchmal selbst organisierte Auftritte statt? 

Wenn Sie selbst Konzerte veranstalten, brauchen Sie meist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Falls bei der Veranstaltung jemand zu Schaden kommt, müssen Sie als Veranstalter dafür haften. Sprechen Sie uns in diesem Fall gerne an.

Ihre individuelle Beratung

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Fordern Sie online Ihre Beratung an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Schadenbeispiele

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Schaden 1

Zu allem Übel eines sowieso schon schlechten Tages vergisst ein Schüler den Geigenkasten nach dem Musikschulunterricht an der Bushaltestelle. Bis er zurück ist, ist von dem Instrument samt Kasten leider keine Spur mehr.

 

Schadenhöhe: 2.000 Euro
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Schaden 2

Das kleine Geschwisterchen eines Schülers beschädigt ausversehen mit dem Legostein, den er als Plektrum benutzt, die von der Schule geliehene Gitarre. Dadurch wird die Decke beschädigt und muss repariert werden.

Schadenhöhe: 500 Euro
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Schaden 3

Eine Studentin fällt vor Aufregung beim Auftritt die Stufen zur Bühne rauf und landet auf der Querflöte. Diese wird verbogen und kann erstmal nicht mehr gespielt werden.

Schadenhöhe: 10.000 Euro
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Häufig gestellte Fragen

Auch z.B. Grundschulen, die eine Musikklasse haben oder Musikkonservatorien, können eine SINFONIMA-Instrumentenversicherung abschließen.

Wenn die Musikschule Mitglied im VDM oder im BDPM ist, bekommen Sie Versicherungsschutz zu besonderen Konditionen. Fragen Sie uns.

Für Studierende an Musikhochschulen und Konservatorien haben wir einen besonders günstigen Beitragssatz. Fragen Sie uns gern danach.

Hinweis: Für eine leichte Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung, sondern hat lediglich redaktionelle Gründe.

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.