NRV Neue Rechtsschutz

Keine Angst vor Anwalts- oder Gerichtskosten.

Für Ihr gutes Recht – die NRV Neue Rechtsschutzversicherung

 

  • Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für unter 280 Euro.

  • Nur 2 Monate Wartezeit.

  • JURCALL – kostenlose telefonische Rechtsberatung. 

  • Rechtsschutz immer auf dem neuesten Stand – alle künftigen Leistungsverbesserungen werden Teil des Vertrags.

  • Attraktive kostenfreie Dienstleistungspakete im XXL-Baustein.

 

 

 

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für unter 280 Euro

Unbezahlbar, aber nicht teuer: Recht bekommen mit der NRV

Ihr Privatleben ist wichtig: Ein Rechtstreit und daraus resultierende finanzielle Risiken können Ihren privaten Wohlfühlbereich erheblich stören. Schnell ist etwas passiert, womit Sie nicht gerechnet haben: Mahnbescheide, Verkehrsunfälle, Kündigungen, Mietkonflikte. Überall lauern Risiken, die sehr teuer werden können – und emotional belastend. Das führt zu Kompromissen und Vergleichen die geschlossen werden, um dem finanziellen Wagnis eines Rechtsstreits aus dem Weg zu gehen. Oft wird diese Entscheidung im Nachgang bereut.

Der Rechtsschutz für Privatkunden der NRV ist für alle, die auf der sicheren Seite stehen wollen, auch für Angehörige des öffentlichen Diensts. Von der ersten Rechtsauskunft durch die kostenfreie Anwaltshotline JURCALL bis hin zur Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt.

Neben vielen Extras ist bei uns vor allem eines inklusive: Ein gutes Gefühl.


Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung diese Kosten:

  • Anwalts- und Gerichtskosten

  • Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite

  • Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters bis 200.000 Euro

  • Kosten eines Mediators, der auf Wunsch von der NRV vermittelt werden kann

  • Kosten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bei Kauf/Reparatur von KFZ und bei Verteidigung in verkehrsrechtlichen Verfahren bis 200.000 Euro

  • Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen

  • Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis 300.000 Euro

Versicherungslösungen für Sie

Privat- und Berufsrechtsschutz

Wussten Sie, dass die Kosten in der ersten Instanz einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung jede Partei selbst zu tragen hat – selbst dann, wenn Sie das Verfahren gewinnen? Die Lösung: die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung der NRV. Das Leistungspaket im privaten und beruflichen Bereich umfasst

Verkehrsrechtsschutz

Im Falle eines Falles ist der NRV Verkehrs-Rechtsschutz Ihr juristischer Airbag. Denn während die normale Kfz-Haftpflicht den entstandenen Sachschaden reguliert, sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – von Schmerzensgeld über Verdienstausfall bis hin zu Verteidigung in Strafverfahren, wenn z.B. Personen verletzt wurden. Wir übernehmen nicht nur alle abgesicherten Kosten, sondern bieten auch serienmäßige Extras wie unsere kostenfreie Anwaltshotline JURCALL, bei der Sie sich jederzeit rechtlichen Rat holen können.

Spezialangebote
mit besonderem Leistungsumfang

  • All-In Dynamik – günstiges Rundumpaket mit fallender Selbstbeteiligung
  • Rechtsschutz Ruhestand
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch einzeln wählbar) für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer/ Mieter (in Verbindung mit anderen Produkten)

XXL-Bausteine –
erweitern Sie Ihren Rechtsschutz

Wählen Sie zu Ihrer Rechtsschutzversicherung den XXL-Baustein dazu. Damit haben Sie zum Beispiel im Privat- und Berufsrechtsschutz diese Extras sicher:

Ihr individuelles Angebot

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Schreiben Sie uns! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Die hier dargestellten Versicherungslösungen sind Produkte der NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG - präsentiert durch die Mannheimer Versicherung AG.

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.