Schutz für Kunstobjekte beim Restaurator
-
Mit der Allgefahren-Deckung sind Sie auf der sicheren Seite.
-
Schutz der zur Restaurierung überlassenen Kunstgegenstände im Atelier und bei Transporten.
-
Wenn es mal mehr zu tun gibt: Kurzfristige Summenerhöhungen versicherbar.
-
Rundum geschützt: Versichern Sie Ihre Atelier-Einrichtung mit.
Für einen freien Kopf bei der Arbeit
Als Restaurator zählen Sie zu den gefragten Spezialisten in der Kunstbranche: Sie halten Kunstwerke lebendig, arbeiten Verdecktes wieder hervor und bewahren Antiquitäten vor dem Verfall. Dabei tragen Sie die Verantwortung für fremde Kunstgegenstände.
Damit Sie ohne Sorge Ihrer Arbeit nachgehen können, sichert ARTIMA die Ihnen überlassenen Kunstwerke ab. Das gilt sowohl in Ihrem Atelier als auch auf allen Transporten. Sie erhalten kurzfristig einen großen Auftrag? Wir können Ihre Versicherungssummen entsprechend anpassen! Auf Wunsch versichern wir zusätzlich Ihre gesamte Ateliereinrichtung. So erhalten Sie einen Schutz, der immer flexibel bleibt.
Für ein noch besseres Gefühl während der Arbeit empfehlen wir zusätzlich die ARTIMA Betriebs-Haftpflichtversicherung für Ateliers mit diesen Vorteilen:
-
Wir prüfen für Sie die Haftpflichtfrage
-
Wir übernehmen berechtigte Forderungen
-
Wir wehren unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht
Die Leistungen im Detail
Mit ARTIMA sind alle Gefahren und Schäden versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Sie leistet beispielsweise Ersatz bei Abhandenkommen von versicherten Gegenständen, bei Bruch oder bei Beschädigungen nahezu jeglicher Art. Einfacher Diebstahl und einfache Beschädigung sind mitversichert.
Für Restauratoren sind elektrotechnische und elektronische Geräte heute unerlässlich. Nehmen Sie daher den Unterdrucktisch, das Leuchtpult und das Stereomikroskop etc. in Ihre Allgefahrenversicherung auf.
Selbst bei unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen und Zerstörungen durch z. B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überspannung oder Feuchtigkeit sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl ersetzt ARTIMA die beschädigte Ausrüstung. Damit Sie jederzeit voll einsatzfähig sind.
So ganz ohne Geräte kommen Sie bei Ihrer Arbeit nicht aus. Die sonstige Ausstattung Ihrer Werkstatt, Werkzeuge und Vorräte sowie kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, können Sie zusätzlich gegen Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser sowie Sturm und Hagel absichern.
Ob Ihre Einrichtung und Ausstattung den Flammen, Einbrechern oder Vandalen zum Opfer fällt oder durch Wasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Das Ergebnis ist gleich - Ihre Werkstatt bleibt geschlossen.
Eine so erzwungene Betriebsunterbrechung verursacht oft mehr Verlust als der Sachschaden selbst.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen nach einem versicherten Sachschaden die fortlaufenden festen Kosten wie z.B. Miete und Lohnzahlungen, sowie den entgangenen Gewinn.
Wenn Dritte Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend machen, ist das ärgerlich. ARTIMA steht Ihnen zur Seite und reagiert schnell und kompetent auf berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich an alle Restauratoren mit abgeschlossenem Diplom- oder Masterstudium bzw. Mitglieder im Verband der Restauratoren e. V. (VDR).
Ihre individuelle Beratung
Beratung anfordernDownloads
Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.